Landgericht-frankfurt-2010-ffm-081

" Die Würde des Menschen ist unantastbar".

So das Grundgesetz. Tatsächlich aber ist die Menschenwürde ein verletzliches Gut und häufig Angriffen ausgesetzt. Finanzielle Not, schwere Krankheit und Behinderung können ein menschenwürdiges Leben ebenso unmöglich machen, wie Diskriminierung oder gar Verfolgung von Menschen aus politischen Gründen, wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung.

In solchen Fällen will die Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Hilfe leisten.

Außerdem will sie junge Menschen fördern, die wegen ihrer Herkunft, wegen fehlender Unterstützung und fehlender Mittel in ihrer persönlichen Entwicklung beeinträchtigt sind und aus diesen Gründen ihren Fähigkeiten entsprechende Bildungschancen nicht wahrnehmen können.

Jeder Mensch verdient eine Chance, um sich ein menschenwürdiges Leben aufbauen zu können.